Der Verein Selbsthilfegruppen Schwyz
Sinn und Zweck einer Selbsthilfegruppe liegt nicht in der Therapie oder Behandlung Betroffener. Der Verein Selbsthilfegruppen möchte Hand bieten, Bezugspersonen und Ansprechpartner zu finden, die gemeinsam mit Betroffenen über dieselbe Brücke gehen, der Planken fehlen.
Der Verein unterstützt vor allem die Kontaktpersonen der Selbsthilfegruppen in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle Selbsthilfe durch Beratung (ebenfalls bei Neugründung), beim Austausch innerhalb der Gruppen und bei der Vermittlung von Unterstützung.
Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen des Kantons Schwyz für eine optimale Koordination und für die Vertretung nach aussen, insbesondere gegenüber den Behörden.
Der Verein wurde gegründet um die Möglichkeit zu schaffen, dass Selbsthilfegruppen Gesuche um finanzielle Unterstützung stellen können. z.B. beim Kanton.
Der Verein hat auch die Möglichkeit einzelne Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen.
Der Verein trägt dazu bei, dass die Selbsthilfe öffentlich bekannt wird.
Der Verein Selbsthilfegruppen Schwyz hilft Betroffenen den Kontakt zu einer passenden Selbsthilfegruppen zu finden. Zudem fordern wir noch nicht eingetragene Gruppen auf, sich bei uns zu melden, damit wir sie ins Verzeichnis aufnehmen können.
Vorstand
Der Verein Selbsthilfegruppen Schwyz wird von folgenden Leute geleitet:





Martha Waldmann
Beisitzerin
Statuten
Name und Sitz
Unter der Bezeichnung „Verein Selbsthilfegruppen des Kantons Schwyz“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein.
Mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
Zweck
Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen des Kantons Schwyz für eine optimale Koordination und für die Vertretung nach aussen, insbesondere gegenüber den Behörden.
Mitglied
Mitglied kann jede Organisation oder Person werden, die eine Selbsthilfegruppe aufbaut, organisiert, leitet oder im Sozial-und Gesundheitsbereich tätig ist.
Organisation
Mitgliederversammlung
Vorstand
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet auf Einladung des Vorstandes mindestens einmal jährlich statt und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Zusätzlich finden nach Bedarf Konferenzen statt.
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin versandt werden unter Beilage der Traktandenliste.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, sowie zwei Rechnungsrevisoren im Zweijahresturnus. Wiederwahlen sind möglich.
Die Mitgliederversammlung beschliesst über Jahresbericht, Rechnung und Budget so wie über Geschäfte, die ihr vom Vorstand oder von Mitgliedern vorgelegt werden . Die Mitgliederversammlung setzt jährlich die Mitgliederbeiträge fest.
Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern. (Präsident, Aktuar, Kassier, Beisitzer). Er konstituiert sich selbst.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand ist befugt im laufenden Vereinsjahr über Ausgaben bis zur Höhe von Fr. 5’000 zu entscheiden.
Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
Die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung und im Vorstand werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Finanzielles
Die notwendigen Mittel beschafft sich der Verein durch Mitgliederbeiträge, durch einmalige oder wiederholte Zuwendungen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen gehaftet.
Statutenänderungen
Statutenänderungen oder Auflösung des Vereins können mit Zweidrittelmehrheit durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Wird die Vereinsauflösung beschlossen, geht ein allfälliger Aktivsaldo an eine gemeinnützige Organisation.
Inkrafttreten
Diese Statuten sind von der Generalversammlung vom 24. April 2017 angenommen worden und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 26. Mai 2008.
Vorderthal, 24. April 2017
Der Verein Selbsthilfegruppen Schwyz arbeitet unabhängig vom Kanton. Unterstützt wird der Verein über die Kontaktstelle Selbsthilfe.
MITGLIEDSCHAFT ab MAI 2017:
Mitglied kann jede Organisation oder Person werden die eine Selbsthilfegruppe aufbaut, organisiert, leitet oder im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig sind.
JAHRESBEITRAG: CHF 30.00